Kaum ein anderes Rechtsgebiet beschäftigt deutsche Gerichte so sehr wie
der Verkehrsbereich. Sie kennen das sicherlich auch: Sie sind kaum aus dem Haus
gegangen, haben sich in Ihren Wagen gesetzt und ihn gestartet, blinken und wollen
ausparken, da kommt auf einmal von hinten ein Fahrzeug angeschossen, das sie
zuvor im Rückspiegel nicht gesehen haben - zum Glück konnten Sie noch
bremsen, bzw. sind nicht aus der Parklücke ausgeschert. Wer aber wäre
daran schuld gewesen? Sie als ausparkender Verkehrsteilnehmer, der zwar in den
Rück- und Seitenspiegel gesehen hat, das heranrasende Auto in der 30er-Zone
aber nicht gesehen hat oder aber dieser Autofahrer, der Ihrer Einschätzung
nach mehr als 30 km/h gefahren ist. Nun ja, diesmal ist es ja noch gut gegangen,
aber tausend andere Male allein in Deutschland kracht es hingegen wirklich und
es entstehen Szenen, in denen die Schuldfrage nicht an Ort und Stelle geklärt
werden kann, weil unter Umständen auch keine Zeugen den Unfallhergang gesehen
haben. Ob es sich nun um einen leichten oder schweren Crash handelt - Sie sollten
die Nerven behalten und auf jeden Fall nicht nur gleich einen Anwalt anrufen,
sondern auch Ihre diversen Versicherungen, mit denen Sie ihr Tun und Handeln
im Straßenverkehr versichert haben, informieren. Gemeint ist dabei neben
der Rechtsschutzversicherung natürlich auch die Kfz Versicherung, so dass
diese - zunächst unabhängig von der Schuldfrage - dem Unfallgegner
sowohl den Sachschaden ersetzt als auch für den unter Umständen eingetretenen
Personenschaden aufkommt. Für den Fall, dass die Schuldfrage wirklich nicht
geklärt ist, müssen Sie sich einen Anwalt nehmen. Dieser informiert
in der Regel die Rechtschutzversicherungen seiner Mandanten selbstständig,
dass er deren Fall übernommen hat. Ihr Einverständnis dazu geben Sie
Ihrem Anwalt mit der Unterschrift auf dem Beauftragungsformular.
Egal, ob Sie nun schuld an dem Unfall sind oder nicht, Ihre Rechtsschutz
Versicherung übernimmt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten
sowie eventuelle Zeugengelder und Kosten für Sachverständigengutachten.
Verlieren Sie letztlich den Prozess, tritt Ihre Rechts Schutz Versicherung
dann sogar auch noch für die Anwaltskosten des Unfallgegners ein. Auch
im Bereich Rechtschutzversicherung können Sie natürlich sparen.
Sie können beispielsweise, wie auch bei allen anderen Versicherungen,
einen Versicherungsvergleich durchführen. So gibt es die Verkehrsrechtsschutz
zum Beispiel im kostengünstigen Paket zusammen mit Privatrechtsschutz
und Arbeitsrechtschutz, andererseits können Sie auch über die im
Rahmen der Rechtsschutzversicherung zu vereinbarenden Selbstbehalte letztlich
jede Menge Geld sparen bei der Versicherungsprämie - üblich sind
Selbstbehalte von 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro. Der Selbstbehalt
gilt im Übrigen je Schadensfall, unabhängig ob es sich im Rahmen
einer kombinierten Rechtschutzversicherung um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit
handelt oder / und um eine arbeitsrechtliche Sache. Aus Kostengründen
sollten Sie aber nicht auf den Rechtsschutz verzichten, und zwar in keinem
Bereich, den sie als potenzielles Risiko einschätzen und in dem es Ihrer
Meinung nach zu hohen Schäden kommen kann.
