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Rechtsschutzversicherungen und ihre Bedeutung im Straßenverkehr

Kaum ein anderes Rechtsgebiet beschäftigt deutsche Gerichte so sehr wie der Verkehrsbereich. Sie kennen das sicherlich auch: Sie sind kaum aus dem Haus gegangen, haben sich in Ihren Wagen gesetzt und ihn gestartet, blinken und wollen ausparken, da kommt auf einmal von hinten ein Fahrzeug angeschossen, das sie zuvor im Rückspiegel nicht gesehen haben - zum Glück konnten Sie noch bremsen, bzw. sind nicht aus der Parklücke ausgeschert. Wer aber wäre daran schuld gewesen? Sie als ausparkender Verkehrsteilnehmer, der zwar in den Rück- und Seitenspiegel gesehen hat, das heranrasende Auto in der 30er-Zone aber nicht gesehen hat oder aber dieser Autofahrer, der Ihrer Einschätzung nach mehr als 30 km/h gefahren ist. Nun ja, diesmal ist es ja noch gut gegangen, aber tausend andere Male allein in Deutschland kracht es hingegen wirklich und es entstehen Szenen, in denen die Schuldfrage nicht an Ort und Stelle geklärt werden kann, weil unter Umständen auch keine Zeugen den Unfallhergang gesehen haben. Ob es sich nun um einen leichten oder schweren Crash handelt - Sie sollten die Nerven behalten und auf jeden Fall nicht nur gleich einen Anwalt anrufen, sondern auch Ihre diversen Versicherungen, mit denen Sie ihr Tun und Handeln im Straßenverkehr versichert haben, informieren. Gemeint ist dabei neben der Rechtsschutzversicherung natürlich auch die Kfz Versicherung, so dass diese - zunächst unabhängig von der Schuldfrage - dem Unfallgegner sowohl den Sachschaden ersetzt als auch für den unter Umständen eingetretenen Personenschaden aufkommt. Für den Fall, dass die Schuldfrage wirklich nicht geklärt ist, müssen Sie sich einen Anwalt nehmen. Dieser informiert in der Regel die Rechtschutzversicherungen seiner Mandanten selbstständig, dass er deren Fall übernommen hat. Ihr Einverständnis dazu geben Sie Ihrem Anwalt mit der Unterschrift auf dem Beauftragungsformular.

Egal, ob Sie nun schuld an dem Unfall sind oder nicht, Ihre Rechtsschutz Versicherung übernimmt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten sowie eventuelle Zeugengelder und Kosten für Sachverständigengutachten. Verlieren Sie letztlich den Prozess, tritt Ihre Rechts Schutz Versicherung dann sogar auch noch für die Anwaltskosten des Unfallgegners ein. Auch im Bereich Rechtschutzversicherung können Sie natürlich sparen. Sie können beispielsweise, wie auch bei allen anderen Versicherungen, einen Versicherungsvergleich durchführen. So gibt es die Verkehrsrechtsschutz zum Beispiel im kostengünstigen Paket zusammen mit Privatrechtsschutz und Arbeitsrechtschutz, andererseits können Sie auch über die im Rahmen der Rechtsschutzversicherung zu vereinbarenden Selbstbehalte letztlich jede Menge Geld sparen bei der Versicherungsprämie - üblich sind Selbstbehalte von 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro. Der Selbstbehalt gilt im Übrigen je Schadensfall, unabhängig ob es sich im Rahmen einer kombinierten Rechtschutzversicherung um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt oder / und um eine arbeitsrechtliche Sache. Aus Kostengründen sollten Sie aber nicht auf den Rechtsschutz verzichten, und zwar in keinem Bereich, den sie als potenzielles Risiko einschätzen und in dem es Ihrer Meinung nach zu hohen Schäden kommen kann.



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